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Rechtliche Grundlagen

Rechtsgrundlagen

Der Planungsverband Innsbruck und Umgebung ist ein Gemeindeverband nach der Tiroler Gemeindeordnung 2001 und somit eine Körperschaft öffentlichen Rechts. Weitere Rechtsgrundlagen sind das Tiroler Raumordnungsgesetz 2016, §§ 23 -26 sowie die Verordnung der Tiroler Landesregierung vom 08.05.2007 über die Bildung des Planungsverbandes Innsbruck und Umgebung und dessen Satzung (LGBl. Nr. 29/2007).


Verordnung / Satzung

Die Verordnung / Satzung als pdf-Dokument.
Mit Verordnung der Landesregierung vom 21.10.2015 (LGBL. Nr. 101/2015), in Kraft getreten am 10.11.2015, wurde die Verordnung / Satzung des Planungsverbandes geändert. Die Änderung als pdf-Dokument.


Konstituierung

Die konstituierende Sitzung des Planungsverbandes fand nach umfangreichen Vorarbeiten am 25.02.2009 in Innsbruck statt.


Förderungen

Das Land Tirol gewährt den Planungsverbänden als Träger von Privatrechten gemäß § 23 Tiroler Raumordnungsgesetz 2016 nicht rückzahlbare Zuschüsse zur Abdeckung des Aufwandes. Gefördert werden die Kosten für die Ausarbeitung von raumordnungsrelevanten Projekten (Raumordnungspläne, Richtlinien, Strategien, Studien, usw.) einschließlich der hierzu erforderlichen Bestandsaufnahmen und Analysen.
Die Förderrichtlinie als pdf-Dokument.