Übertragener Wirkungsbereich
Der Planungsverband Innsbruck und Umgebung soll im Auftrag der Tiroler Landesregierung an der Erstellung von Regionalprogrammen und –plänen mitwirken. Die Kosten für die Aufgaben im übertragenen Wirkungsbereich werden von Seiten des Landes getragen.
Eigener Wirkungsbereich
Im eigenen Wirkungsbereich unterstützt der Planungsverband die Gemeinden in den Angelegenheiten der örtlichen Raumordnung und in weiteren Aufgabenfeldern. Die Mittel für die Aufgaben im eigenen Wirkungsbereich sind von den Gemeinden aufzubringen.
Zukunftsfähige Stadtregionspolitik
Dabei wird der Planungsverband seine Arbeit künftig verstärkt auch nach der neuen „Agenda Stadtregionen in Österreich“ sowie der ÖROK-Empfehlung Nr. 55 "Stadtregionspolitik" ausrichten.
Betreuung
Die laufende fachliche Betreuung des Planungsverbandes erfolgt durch den räumlich zuständigen Sachverständigen des Sachgebietes Raumordnung des Amtes der Tiroler Landesregierung, Abt. Landesentwicklung und Zukunftsstrategie.