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2. Überregionale und regionale Radwegprojekte

2. Förderung für überregionale und regionale Radwegprojekte in Tirol (im Rahmen des bestehenden Tiroler Radkonzepts)

Das Ziel der Förderung ist die abgestimmte Planung, Errichtung und Instandsetzung von überregionalen und regionalen Radrouten und Radwegen im Rahmen des Tiroler Radkonzepts von 2015 – 2020 (Anm.: Dieses wurde im Juni 2020 verlängert).

Förderrichtlinie

Die offizielle Information zur Förderrichtlinie Radwege sind auf der Webseite des Landes Tirol zu finden.

Link zur Förderrichtlinie (Pfd).

Auszug aus der Förderrichtlinie

Förderbare Vorhaben: 

  • Planungen und Konzepte
  • Errichtung von Gemeinde-verbindenden Radwegen
  • Instandhaltung von überregionalen und regionalen Radverkehrsanlagen und Radrouten
  • Maßnahmen zur Hebung der Verkehrssicherheit

Förderungswürdige Aufwendungen

  • Kosten für vorbereitende Untersuchungen und Planungen
  • Investitionskosten für die Errichtung, Verbesserung oder Instandhaltung

Förderungsfähig sind die Investitionskosten abzüglich der Finanzierungsbeiträge der Europäischen Union, des Bundes, und Finanzierungsbeiträge durch Dritte.

Voraussetzungen

Die Landesförderung für Radinfrastruktur ist eine Anschlussförderung an den Bund. Dem Ansuchen um Landesförderung muss die Förderzu- oder Absage der Bundesförderung (KPC) beigelegt werden (nicht für Planungen und Konzepte).

  • Vorhaben im Einklang mit den Zielsetzungen des Radkonzepts Tirol, den Prinzipien der nachhaltigen Mobilität und des Klimaschutzes sowie der Verkehrssicherheit.
  • Grundsätzliche Einhaltung der Qualitätskriterien der Anlage 1 der u.a. Richtlinie hinsichtlich „Führung – Errichtung – Wartung – Ausstattung“ 

    Übersicht der Förderrichtlinie (Pdf)
     
  • Die Planung, Errichtung und Instandhaltung von Radverkehrsanlagen oder Radrouten hat so zu erfolgen, dass die betriebliche Erhaltung durch den Förderwerber sichergestellt werden kann.

Förderausmaß

Folgende Förderprozentsätze von den Brutto-Investitionskosten (inkl. USt.) können gewährt werden (Höchstsätze), mögliche Abschläge laut § 4 Abs. 2 sind zu berücksichtigen. 

Auszüge aus der Förderrichtlinie (Pdf)

Ansuchen

Amt der Tiroler Landesregierung
Abteilung Landesstraßen und Radwege
Herrengasse 3
6020 Innsbruck
E: landesstrasse@tirol.gv.at 
T: +43 512 508 4001

  • Schriftliches Ansuchen (hier zum Downloaden)
  • Das Förderungsprojekt ist ausführlich darzustellen und zu begründen. 
  • Dem Ansuchen ist ein Finanzierungsplan für die Verwirklichung des Vorhabens mit Gesamtkosten, Eigenleistungen, eingesetzten Eigenmitteln, zugesagten oder beantragten Subventionen dritter Stellen und der beantragten Förderung beizulegen. Bei Aufwendungen gemäß § 2 Abs. 3 lit. b sind zusätzlich Baupläne beizulegen.

Eine Vorlage für ein Auszahlungsansuchen finden Sie auf der Homepage des Landes (dort Link ganz unten) – dieses kann durchaus eine Hilfe für das Förderansuchen sein.